Tempel Verordnungen welche möglicherweise nicht nötig sind

Einige Ihrer Vorfahren oder deren Kinder brauchen vielleicht nicht alle Tempel Verordnungen, wie die folgenden Beispiele:

  • Wenn Ehemann und Ehefrau im Tempel gesiegelt wurden bevor ihre Kinder geboren wurden. Ihre Kinder sind im Bündnis geboren und brauchen nicht an ihre Eltern gesiegelt werden.
  • Kinder die vor ihrem achten Lebensjahr gestorben sind und welche nicht im Bündnis geboren wurden, brauchen nur an ihre Eltern gesiegelt werden. Sie brauchen keine weiteren Verordnungen.
  • Bei tot geborenen Kindern sind keine Verordnungen notwendig. Allerdings, sollte es eine Möglichkeit gegeben haben, dass ein Kind nach der Geburt gelebt hat, so sollte er oder sie an seine/ihre Eltern gesiegelt werden, es sei denn, dass Kind ist im Bündnis geboren.

In manchen Ländern, wo Kinder kurz nach ihrer Geburt gestorben sind, wurden diese als tot geborene beim Standesamt aufgelistet. Kinder die gelistet sind als tot geborene auf Aufzeichnungen von folgenden Ländern, können an ihre Eltern gesiegelt werden:

Österreich

Belgien

Tschechische Republik

Deutesche Bundesländer (Baden, Bayern, Deutschland, Hessen-Darmstadt, Preussen, Sachsen, Thüringen, Württemberg)

Dänemark

Finnland

Frankreich

Ungarn

Island

Italien

Lichtenstein

Luxemburg

Niederlande

Norwegen

Polen

Slowakei

Schweden

Schweiz

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