Einige Ihrer Vorfahren oder deren Kinder brauchen vielleicht nicht alle Tempel Verordnungen, wie die folgenden Beispiele:
- Wenn Ehemann und Ehefrau im Tempel gesiegelt wurden bevor ihre Kinder geboren wurden. Ihre Kinder sind im Bündnis geboren und brauchen nicht an ihre Eltern gesiegelt werden.
- Kinder die vor ihrem achten Lebensjahr gestorben sind und welche nicht im Bündnis geboren wurden, brauchen nur an ihre Eltern gesiegelt werden. Sie brauchen keine weiteren Verordnungen.
- Bei tot geborenen Kindern sind keine Verordnungen notwendig. Allerdings, sollte es eine Möglichkeit gegeben haben, dass ein Kind nach der Geburt gelebt hat, so sollte er oder sie an seine/ihre Eltern gesiegelt werden, es sei denn, dass Kind ist im Bündnis geboren.
In manchen Ländern, wo Kinder kurz nach ihrer Geburt gestorben sind, wurden diese als tot geborene beim Standesamt aufgelistet. Kinder die gelistet sind als tot geborene auf Aufzeichnungen von folgenden Ländern, können an ihre Eltern gesiegelt werden:
Österreich
Belgien
Tschechische Republik
Deutesche Bundesländer (Baden, Bayern, Deutschland, Hessen-Darmstadt, Preussen, Sachsen, Thüringen, Württemberg)
Dänemark
Finnland
Frankreich
Ungarn
Island
Italien
Lichtenstein
Luxemburg
Niederlande
Norwegen
Polen
Slowakei
Schweden
Schweiz
Abgelegt unter : Informationen und Tipps