Die Aufgaben der Mitglieder bei der Tempelarbeit und der Genealogie

Für die Mitglieder stehen im Zusammenhang mit der Tempelarbeit und der Genealogie drei grundlegende Aufgaben im Vordergrund, die nachstehend genannt werden. Sie als Genealogie-Fachberater sollen den Mitgliedern helfen, ihre genealogische Arbeit zu erledigen. Die Mitglieder sollen:

1.    die heiligen Handlungen des Tempels empfangen und dazu beitragen, dass ihre nächsten Angehörigen sie ebenfalls empfangen

2.    einen gültigen Tempelschein besitzen und den Tempel regelmäßig besuchen

3.   sich an genealogischer Arbeit beteiligen

  • Die Mitglieder sollen ihre verstorbenen Vorfahren ausfindig machen, bei Bedarf die heiligen Handlungen des Tempels beantragen und, sofern möglich, diese stellvertretend vollziehen. Für den Anfang sollen die Mitglieder versuchen, vier Generationen ihrer Vorfahren ausfindig zu machen.
  • Die Mitglieder sind in erster Linie für ihre verstorbenen Angehörigen verantwortlich. Sie können nach Verwandtschaftsverhältnissen forschen, die in Blutsverwandtschaft, einer Adoption oder einer Siegelung begründet sind. Sie können für die Tempelarbeit auch Namen von Menschen einreichen, mit denen sie wahrscheinlich verwandt sind, auch wenn sich dies wegen mangelhafter Unterlagen nicht beweisen lässt; das ist beispielsweise der Fall, wenn die Betreffenden denselben Familiennamen führten und in derselben Gegend wohnten wie bereits bekannte Vorfahren.
  • Die Mitglieder müssen auf die Gefühle von nahen Angehörigen Rücksicht nehmen, wenn sie den Namen eines verstorbenen Verwandten einreichen. Wenn ein Mitglied die Tempelarbeit für einen Verstorbenen erledigen möchte, der innerhalb der letzten 95 Jahre geboren wurde, muss es bei dessen nächstem noch lebenden Verwandten eine Erlaubnis dazu einholen.
  • Den Namen einer Person, mit der man nicht verwandt ist, darf man nur mit Erlaubnis des nächsten noch lebenden Verwandten einreichen. Namen von Prominenten oder bekannten Persönlichkeiten und Namen, die in nicht genehmigten Urkundenauswertungsprojekten zusammengetragen wurden, beispielsweise von jüdischen Holocaust-Opfern, dürfen nicht eingereicht werden.

Näheres zur Tempelarbeit und zur genealogischen Arbeit entnehmen Sie bitte dem Handbuch Anweisungen der Kirche, Buch 2, Führungskräfte des Priestertums und der Hilfsorganisationen, Abschnitt 9: Tempelarbeit und Genealogie (Ausgabe 2006).

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