Benötigte Information für Tempel Verordnungen

Um eine Person für Tempel Verordnungen zu klären, müssen die Mitglieder wenigstens die folgenden Informationen der Person vorlegen:

Taufe und Begabung

·         Name

·         Geschlecht

·         Datum eines Ereignisses, wie z. B. Geburtsdatum (mindestens das Jahr)

·         Ort eines Ereignisses, wie z. B. Geburtsort (mindestens das Land)

Sieglung an die Eltern

·         Name

·         Geschlecht

·         Datum eines Ereignisses, wie z. B. Geburtsdatum (mindestens das Jahr)

·         Ort eines Ereignisses, wie z. B. Geburtsort (mindestens das Land)

·         Vor- oder Nachname des Vaters

Sieglung an den Ehepartner

·         Name des Mannes

·         Heiratsdatum (mindestens das Jahr)

·         Heiratsort (mindestens das Land)

Raten Sie den Mitgliedern so akkurat Informationen über ihre Ahnen zu besorgen, wie sie vernünftigerweise sein können. Größere Genauigkeit hilft dabei Duplikationen von Tempelarbeit zu vermeiden.

Obwohl Tempel Verordnungen schon bei dem Minimum an Informationen durchgeführt werden können, motivieren Sie die Mitglieder dazu, soviel Information über ihre Ahnen einzureichen, wie sie nur können. Wo es auch immer möglich ist, ermutigen Sie sie komplette Daten und Orte einzufügen. Komplettere Informationen über einen Ahnen identifiziert ihn oder sie eindeutiger und so kann dieser/diese nicht mit einer anderen Person verwechselt werden. Komplettere Informationen helfen aber auch Forschern dabei andere Verwandte zu identifizieren.

Um mehr Informationen zu bekommen, wie Namen für Tempel Verordnungen eingereicht werden, wenden Sie sich an das Handbuch “Tempelarbeit und Genealogie – Anleitung für die Mitglieder” (34697  150).

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