Tempel Verordnungen für Familien Mitglieder

Unsere Kirchenführer lehren, dass unsere grundsätzliche Pflicht ist, Familienforschung und Tempelarbeit für unsere Vorfahren zu tun. Kirchenmitglieder sollen dafür sorgen, dass Tempelverordnungen für die folgenden Personen, welche mindestens vor einem Jahr verstorben sind, getan werden können.

-          Direkte Familien Mitglieder.

-          Nachkommen.

-          Vorfahren von der direkten Linie, wie Eltern, Grosseltern, Gross-Grosseltern, etc., und deren Familien.

-          Nachkommen von direkten Vorfahren und deren Familien.

-          Personen, welche eine mögliche Familienverwandtschaft haben, welche nicht nachgeprüft werden kann, weil die Aufzeichnungen mangelhaft sind; z.B. die denselben Familiennamen  haben und sich in derselben Gegend aufgehalten haben als bekannte Vorfahren.

-          Echte, adoptiv, und angesiegelte Familien-Linien verbunden mit ihrer Familie.

Bitte lehren Sie diese Grundsätze den Mitgliedern, welchen Sie dienen, und helfen Sie Ihnen, zu verstehen, dass die Namen, welche sie für die Tempel Verordnungen vorbereiten, aufgrund der vorher erwähnten Richtlinien eingehalten werden.

Auch lehren Sie Mitgliedern das Folgende:

-          Reichen Sie nicht Namen von unverwandten Personen ein, einschließlich Namen von Berühmtheiten oder bekannten Leuten, oder solchen, gesammelt von nicht- genehmigten Abstammungs-Projekten wie Jüdische Holocaust Opfer.

-          Vor Ausführung Verordnungen für ein verstorbenes Familienmitglied, geboren innerhalb der letzten 95 Jahren, holen Sie Bewilligung ein von nahen Verwandten. Die nahen Verwandten sind, in dieser Reihenfolge: nicht geschiedene Ehegatten, Kinder, Eltern, und Geschwister.

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